Umstellung von einnahmenüberschussrechnung auf bilanzierung

Zwingend ist der Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung. 1 › Recht + Steuern › Steuertipps. 2 Entscheidend ist: Ein Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zur Bilanzierung bringt Verpflichtungen, wie den Übergangsgewinn zu. 3 Ein verpflichtender Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung ergibt sich somit nicht automatisch aus dem Gesetz. Beim Verkauf eines Unternehmens. 4 Ermitteln Sie durch den Wechsel zur Bilanzierung einen Übergangsgewinn, können Sie bei Abgabe der Steuererklärung beantragen, dass dieser Übergangsgewinn auf 3 Jahre verteilt besteuert wird. Das hat zum einen meist den Effekt, dass die Steuerbelastung im Gegensatz zur Sofortbesteuerung sinkt. 5 Einerseits kann der Unternehmer freiwillig zur Bilanzierung wechseln, andererseits zwingen ihn gesetzliche Vorgaben dazu. Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung ist in § 4 Abs. 3 EStG vorgeschrieben. Der Bestandsvergleich wird in § 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 EStG geregelt. 6 Zwingend ist der Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung, wenn das Finanzamt Sie zum Wechsel offiziell schriftlich aufgefordert hat. Der Wechsel ist immer zum nächsten 1. Januar nach der Aufforderung vorzunehmen. Eine rückwirkende Aufforderung zum Wechsel ist nicht möglich. 7 Damit alle Geschäftsvorfälle insgesamt nur einmal bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden, müssen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart Hinzurechnungen und Abrechnungen erfolgen. Der Saldo aus Hinzu- und Abrechnungen ergibt den sog. Übergangsgewinn, der versteuert werden muss. 8 Heiko Minninger, Ennepetal. | Der Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Bilanzierung kann verschiedene Gründe haben. Einerseits führt die Überschreitung bestimmter Grenzwerte zur Buchführungspflicht, andererseits können auch praktische Erwägungen einen Übergang begründen. Der Beitrag verdeutlicht anhand eines. 9 Der Übergang von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanz. Da Einnahmenüberschussrechnung und Bilanz unterschiedlichen Systematiken folgen, muss man beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ein Übergangsergebnis ermitteln. Dadurch soll erreicht werden, dass bestimmte Geschäftsvorfälle steuerlich nicht doppelt erfasst werden oder aber. freiwillige umstellung auf bilanzierung 10