Gebühren terminsvertreter und hauptbevollmächtigter einigungsgebühr

Der Terminsvertreter hat die Einigungsgebühr dadurch verdient, dass er im Termin zur mündlichen Verhandlung den Vergleich – wenn auch unter dem Vorbehalt des. 1 Der Terminsvertreter erhält die Hälfte der Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten. Darüber hinaus erhält er unter den Voraussetzungen der. 2 Häufig vereinbaren Hauptbevollmächtigter und Terminsvertreter dabei eine Gebührenteilung, die nach § 49b Abs. 3 BRAO zulässig ist. 3 Dem Terminsvertreter steht dabei die übliche 1,2-fache Gebühr zu. Dies ergibt sich aus Nr. VV RVG in Verbindung mit Nr. Eine Einigungsgebühr kann. 4 Damit wären die Kosten des Terminsvertreters in voller Höhe erstattungsfähig, da sie unterhalb der %-Grenze (,63 EUR) lägen. In diesem Fall – was häufig nicht beachtet wird – ist die Rechnung des Hauptbevollmächtigten von diesem an den Auftraggeber und die Rechnung des Terminsvertreters ebenfalls an den Auftraggeber und keinesfalls an den Hauptbevollmächtigten zu richten. 5 Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen und nicht die Partei selbst einen Terminsvertreter, fallen für diesen keine gesetzlichen Gebühren nach dem RVG an. 2. Die Kosten des Terminsvertreters können deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren nur durch Vorlage einer den Vorgaben des § 10 RVG entsprechenden Kostenberechnung des. 6 1. Erstattungsfähigkeit nur bei unwesentlichen Mehrkosten. Der BGH (RVG prof. 14, 94) hat sich bislang nur damit befasst, wie die erstattungsfähigen Kosten für den Unterbevollmächtigten zu berechnen sind und ob die sowohl für den Hauptbevollmächtigten als auch für den Unterbevollmächtigten angefallene Einigungsgebühr erstattungsfähig ist. 7 Leitsatz 1. Beauftragt die Partei neben dem Hauptbevollmächtigten einen Terminsvertreter für die Wahrnehmung des auswärtigen Verhandlungstermins und wirken beide Anwälte an einer Einigung mit, entsteht für beide Anwälte die Einigungsgebühr nach Nrn. , VV. 2. Die doppelte Einigungsgebühr ist jedenfalls. 8 Die Höhe der Einigungsgebühr beträgt in diesem Fall somit Euro. Abschließend stellen wir Ihnen einen Auszug der Gebührentabelle mit den verschiedenen Faktoren für die Einigungsgebühr zur Verfügung: Gegenstandswert bis. Faktor 1,0. Faktor 1,3. Faktor 1,5. €. 45 €. 58,50 €. 9 Maßgeblich ist, ob eine verständige und wirtschaftlich denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. 3. Die Einigungsgebühr des Unterbevollmächtigten kann neben der Einigungsgebühr des Hauptbevollmächtigten erstattungsfähig sein. (BGH , XII ZB /11, Abruf-Nr. ). 3401 vv rvg in kostenfestsetzung 10 Wirkt der Terminsvertreter an einer Einigung mit, erhält er eine 1,0-Einigungsgebühr nach den Nrn. , VV RVG bzw. im Berufungsverfahren. 11 abrechnung terminsvertreter rvg muster 12